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Erhalt einer digitalen Identität in Italien ohne italienischen Hauptwohnsitz

Aktualisiert: vor 3 Tagen


Wer eine Immobilie in Italien besitzt, kann oder muss viele Behördengänge inzwischen online erledigen – vom Zugang zum Finanzamt bis zur Einreichung von Anträgen bei kommunalen Stellen. Viele wichtige Prozesse, wie beispielsweise die Beantragung einer Vermietungslizenz (CIN/CIR) sind dabei ohne digitale Identität überhaupt nicht mehr möglich. Mit digitaler Identität ist grundsätzlich eine Art Online-Ausweis gemeint, mit welcher Sie sich bei den Behörden über Ihren Internet-Browser sicher anmelden können. Das Problem: Die am meisten verwendeten digitialen Identitäten CIE und SPID sind ohne italienischen Hauptwohnsitz nicht beantragbar. Möglich ist hingegen die CNS sowie die digitale Unterschrift, welche wir im folgenden Artikel näher erläutern. Effektiv ermöglichen die meisten und wichtigsten Behörden und Anbieter den Login über alle Identitäts-Systeme. Nur selten gibt es Fälle, in denen nur CIE oder SPID möglich sind.

1. Die digitalen Identitäten im Überblick

Digitale Identität

Beschreibung

Ohne italienischen Hauptwohnsitz

CIE (Carta d’Identità Elettronica)

Italienischer Personalausweis mit Chip und Online-Funktion

Nicht beantragbar

SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale)

Persönliches Online-Konto bei einem staatlich zugelassenen Anbieter

Nicht beantragbar

CNS (Carta Nazionale dei Servizi)

Persönliches Identitätszertifikat auf einer Karte oder einem USB-Stick

Beantragbar

Digitale Unterschrift

Persönliches Signaturzertifikat auf einer Karte oder einem USB-Stick

Beantragbar


2. CNS und digitale Unterschrift: zwei unterschiedliche Funktionen

CNS und digitale Unterschrift werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben:

CNS = Einloggen

Mit der CNS weisen Sie gegenüber einem italienischen Behördenportal Ihre Identität nach. Sie ist gewissermaßen der digitale Schlüssel zum geschützten Bereich bspw. des Finanzamts oder der Gemeinde, wo Sie entsprechende Formulare ausfüllen und versenden können.

Digitale Unterschrift = Unterschreiben

Mit der digitalen Unterschrift können Sie Anträge, Erklärungen oder Verträge elektronisch und rechtsverbindlich unterzeichnen. Gleichzeitig wird dokumentiert, ob die Datei nach der Unterzeichnung verändert wurde.

Produkte der italienischen Handelskammern können beide Funktionen in einem Gerät verbinden. Der sogenannte DigitalDNAKey enthält ein Zertifikat für die Anmeldung über CNS und ein weiteres für die digitale Unterschrift. Der DigitalDNAKey wird auf einem USB-Stick oder einer Karte gespeichert (für letzteres wird ein spezielles Kartenlesegerät benötigt, daher ist der USB-Stick zu empfehlen).


3. Beantragung über die Handelskammer Bozen

Wie oben bereits erwähnt kann die CNS und die digitale Unterschrift über die regionalen Handelskammern beantragt werden. Für deutschsprachige Immobilieneigentümer ist die Handelskammer Bozen eine interessante Anlaufstelle, da der Beantragungsprozess auf Deutsch angeboten wird. Dies ist auch möglich, falls Ihre Immobilie nicht im Einzugsgebiet der Handelskammer Bozen liegt.

Für die Beantragung werden üblicherweise benötigt:

  • Reisepass

  • Italienische Steuernummer (Codice Fiscale)

  • Italienische Adresse (dorthin wird der USB-Stick mit dem DigitalDNAKey, welcher die Zertifikate von CNS und digitaler Unterschrift enthält, zugesendet)

  • ein Smartphone oder Computer für die Identifikation


Nach Ausfüllen entsprechender Online-Formulare läuft der Beantragungsprozess üblicherweise über eine Identitätsprüfung per Video oder einen Vor-Ort-Termin, bei welchem Sie mit einem Mitarbeiter der Handelskammer sprechen. Danach bekommen Sie den USB-Stick zugesendet. Dem USB-Stick liegt eine spezielle Software bei, welche Sie auf Ihrem Computer installieren müssen und welche in Zusammenspiel mit den Zertifikaten auf dem USB-Stick den Behörden-Login per CNS und rechtssichere Signaturen per digitaler Unterschrift ermöglicht. Falls wir Sie bei der Beantragung unterstützen können, melden Sie sich gerne bei uns.

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