top of page

Tipps für die Haftpflichtversicherung Ihrer italienischen Immobilie

Aktualisiert: vor 2 Tagen


In der Regel ist ausländischer Immobilienbesitz nicht über Ihre private Haftpflichtversicherung in Ihrem Heimatland abgedeckt. Umso wichtig ist, dass Sie (im Rahmen Ihrer Gebäudeversicherung oder separat) eine Haftpflichtversicherung für Ihre ausländische Immobilie abschliessen. Im folgenden Artikel erklären wir, worauf hier zu achten ist.

1. Warum sie in Italien nicht verzichtbar ist

Nach Art. 2051 Codice Civile haftet, wer eine Sache in Obhut hat, für Schäden, die diese Sache verursacht – es sei denn, er weist einen Zufall nach. Das ist eine Gefährdungshaftung mit umgekehrter Beweislast. Für einstürzende Gebäudeteile kommt Art. 2053 hinzu: Der Eigentümer haftet, wenn er nicht beweisen kann, dass weder Instandhaltungs- noch Baumangel vorlag.

Praktisch: gelöster Dachziegel, herabfallender Eiszapfen, morscher Bootssteg, nasse Marmortreppe – überall sitzen Sie in der Beweispflicht, auch wenn Sie zum Schadenzeitpunkt in Zürich oder Stuttgart waren. Die Haftung ist der Höhe nach unbegrenzt; Personenschäden werden nach den Mailänder Tabellen bemessen und erreichen bei dauerhafter Invalidität schnell einen hohen sechs- bis siebenstelligen Betrag.


Sonderfall gewerbliche Kurzzeitvermietung

Wer unternehmerisch vermietet – ab mehr als vier Einheiten oder sobald Zusatzleistungen wie Frühstück, Zwischenreinigung oder Rezeption hinzukommen –, braucht ein eigenes Produkt für Beherbergungsbetriebe ("RC Bed and Breakfast"). Jede private „polizza casa“ schließt Schäden aus gewerblicher Tätigkeit aus. In diesem Artikel soll es jedoch rein um die private Haftpflichtversicherung Ihrer Immobilie gehen.


2. Die vier Deckungsbausteine

Italienische Policen zerlegen die Haftpflicht in Rollen. Sie sind nicht automatisch eingeschlossen, sondern werden einzeln angekreuzt.

RC della proprietà – Haftung aus dem Gebäude selbst

Beispiel: Ein Sturm löst einen Dachziegel vom Dach und erzeugt einen Personenschaden.

RC della conduzione – Haftung aus der tatsächlichen Nutzung / Bewohnung

Beispiel: Übergelaufene Badewanne, Kaminbrand, Fenster, das im Sturm gegen das Nachbarauto schlägt.


RC del locatore – Haftung gegenüber Mietern und deren Gästen

Beispiel: Sie vermieten Ihre Immobilie und der Mieter erleidet einen Schaden. In vielen Versicherungsverträgen gelten Mieter, Angehörige oder Personen, die im selben Haushalt leben, nicht automatisch als versicherte Dritte („terzi“), wenn dieser Baustein nicht gewählt ist.


RC del committente – Bauherrenhaftung

Beispiel: Sie beauftragen einen Handwerker, welcher offensichtlich ungeeignet für die geplanten Arbeiten ist und der Handwerker erzeugt Schäden am Gemeinschaftseigentum eines Mehrfamilienhauses, dessen Bestandteil Ihre Wohnung ist. Danach stellen Ihre Nachbarn Ansprüche an Sie. Dieser Baustein deckt solche Ansprüche aus Ihrer Rolle als Auftraggeber ab. Achtung: Die Bauherrnhaftpflicht ist eine Versicherung gegenüber Ansprüche Dritter und deckt nicht Schäden eines Handwerkers an Ihrem Eigentum ab (nur indirekt, falls wie oben beschrieben die Schäden das Gemeinschaftseigentum betreffen und hier bspw. Ihre Nachbarn Ansprüche geltend machen).


3. Welche Angaben über die Deckung entscheiden

Die italienische Police ist eine Erklärungspolice. Nach Art. 1892 und 1893 Codice Civile kann der Versicherer bei unrichtigen Angaben anfechten oder die Entschädigung anteilig kürzen. Neben der Wahl der richtigen Deckungsbausteine (siehe oben) müssen Sie also sicherstellen, dass alle Angaben zur Immobilie korrekt bei der Versicherung hinterlegt sind:


Nutzungsart: Die Nutzung ist das wichtigste Feld. Hier muss angegeben werden, ob die Immobilie dauerhaft bewohnt ist, lange leersteht, dauerhaft vermietet wird oder kurzzeit vermietet wird. Dies hat in der Regel Auswirkungen auf Ihre jährliche Prämie. Deckungssumme: 500.000 Euro sind angesichts italienischer Personenschadenbemessung unterdimensioniert; 1,5 bis 3 Millionen sollten der Ausgangspunkt sein. Achten Sie auf Sublimits für Wasser- und Brandschäden


Ebenfalls wichtig als Angabe in der Police:

  • Laufende oder geplante Bauarbeiten (anzeige- und meist zuschlagspflichtig)

  • Besondere Risikoquellen: Pool, Steg, Anlegestelle, alter Baumbestand, Stützmauern

  • Gebäudetyp und Kondominiumszugehörigkeit

  • Baujahr

  • Korrekte Angaben zu Versicherungsnehmer, Gemeinde und Kataster – solche Formfehler schleppen sich über Jahre durch Verlängerungen und werden erst im Schadenfall relevant


bottom of page